Das OpenMusicContest-Team bekommt unerwartet Unterstützung von der GEMA:
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stellte dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Philipps-Universität Marburg Gebühren für ein Musikstück in Rechnung, das nachweislich GEMA-frei ist. Vermutlich handelt es sich um eine Namensverwechslung. “Es ist nicht auszuschließen, dass die GEMA auch in anderen Fällen Geld für Werke eingezogen hat, für die sie gar nicht zuständig ist,” so Meik Michalke, Initiator des OpenMusicContest (OMC).
Unterstützung deshalb, weil diese Meldung hoffentlich hohe Wellen schlagen wird, dem OMC so zu größerer Bekanntheit, der Öffentlichkeit zu einem schärferem Bewusstsein für die Problematik und der GEMA zu mehr kritischen Betrachtern verhelfen könnte :)
Konkret geht es in dem Fall darum, dass die GEMA einem Musiker der Band Jammin*Inc. (ausgerechnet die Band, die sich sogar in ihren Texten GEMA-kritisch äußert und Freie Lizenzen propagiert!) eine GEMA-Mitgliedschaft angedichtet hat und deswegen für den 4. OMC-Sampler eine Gebühr von mehreren hundert Euro berechnete.
Nur mal kurz zum Mitschreiben: Die Musik auf den Samplern steht komplett unter Creative Commons Lizenzen, während die GEMA ihren Mitgliedern verbietet, CC-Lizenzen zu verwenden. Wie die Geschichte weitergeht, könnt ihr in der aktuellen Pressemitteilung des OMCs lesen. Sagts am besten weiter, und prüft artig eure GEMA-Abrechnungen! Wer weiß, was da noch alles im Argen ist.
Am Freitag findet übrigens das OMC-Konzert in Marburg statt. Eintrittskarten, Bandinfos etc. findet ihr ebenfalls auf den Seiten des OMC.



Permalink
Angedichtet ist vielleicht nicht korrekt. Die Band bestand im Laufe ihrer Geschichte ja aus durchaus bekannteren Musikern aus Braunschweig. Das der eine oder andere da auch ein GEMA Mitglied ist oder war ist so abwegig nicht. Aber wenn das Lied von einem MBandmitglied geschrieben wurde, welches nicht GEMA Mitglied ist, dann ist das doch eigentlich nicht antastbar? Oder verbietet die GEMA ihren angeschlossenen Mitgliedern auch die Interpretation von nicht gemeldeten Stücken von Nicht-Mitgliedern?
Und Kritik an einem Verein muss auch von Mitgliedern erlaubt sein.